Heute möchte ich berichten, dass es seit dem 29.12.2014 eine neue EU-Verordnung zur Einfuhr aus dem Ausland von unseren Hunden gibt.
Sie müssen mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft sein und dann noch eine Wartezeit von 21 Tagen ertragen. Das heißt, dass wir unsere Welpen erst nach 15 Wochen vom Züchter abholen können.
Damit wird uns die Möglichkeit genommen unsere Eurasier bereits mit 8-9 Wochen zu holen. Ob es eine Ausnahme von dieser Vorschrift gibt, ist mir noch nicht bekannt.
Wenn ich darüber etwas weiß, werde ich es an diesem Ort bekanntgeben.
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html